Präqualifizierung nach PQ-VOB

Von einem Arbeitskreis unter Leitung der beiden Ministerien BMVBW und BMWA wurden unter Einbindung von Fachexperten die Grundlagen für ein nationales Präqualifikationsverfahren im Baubereich geschaffen und in einer Leitlinie, die das Präqualifikationsverfahren regelt, festgeschrieben.

Die zugehörige Anlage 1 enthält die Präqualifizierungs-Kriterien, während die Leistungsbereiche (Einzelleistungen und Komplettleistungen), für die sich die Baufirmen jeweils präqualifizieren können, in der Anlage 2 aufgelistet sind. Bei der Präqualifikation von Komplettleistungen muss auch mindestens ein zugehöriger Einzelleistungsbereich gemäß der Zuordnungsmatrix präqualifiziert sein.

Mit dem Erlass vom 16.01.2006 wurden durch das BMVBS die Baubehörden des Bundes angewiesen, das nationale PQ-Verfahren anzuwenden. Die Anzahl der präqualifizierten Firmen, als auch die öffentlichen Auftraggeber mit Zugang zu den hinterlegten Nachweisen nimmt ständig zu.

Quelle: www.dqb.info

Präqualifizierung nach PQ-VOB für Bodenbelagsarbeiten und Parkettarbeiten


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Präqualifizierung nach PQ-VOB im Bereich Bodenbelagsarbeiten und Parkettarbeiten